Lexikon -Unterhaltssicherungsgesetz
- Grundwehrdienstleistende
- Zivildienstleistende und
- Teilnehmer an Wehrübungen
Wehr- und Zivildienstleistende haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund. Die Aufwendungen für eine Anwartschaftsversicherung werden ersetzt. Die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden für Familienangehörige ohne eigenes Einkommen übernommen.