ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -SchlossänderungskostenErstattet werden die Austauschkosten von Schlössern, wenn die Schlüssel der Wohnungstür durch einen Versicherungsfall (z.B. bei Diebstahl) abhanden gekommen sind. Nicht versichert ist das versehentliche Verlieren von Schlüsseln.© Versicherungsbote.de