ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Risikozuschlag Ein Risikozuschlag kann vereinbart werden, wenn eine zu versichernde Person ein erhöhtes Risiko darstellt, wie: Vorerkrankungen gefährliche Sportarten oder betstimmte berufliche Tätigkeiten usw. siehe:Risikoprüfung© Versicherungsbote.de