ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Reparaturkosten Grundsätzlich steht dem Geschädigten der Ersatz der Aufwendungen zu, die er für die Beseitigung des Schadens an seinem Fahrzeug aufzuwenden hatte. Als Nachweis hierfür dient die konkrete Reparaturkostenabrechnung. © Versicherungsbote.de