Lexikon -Plötzlichkeit
Schäden, die allmählich entstehen (insbesondere Bandscheiben), sind ausgeschlossen.
Mit "Plötzlichkeit" ist auch gemeint, dass das Schadensereignis nicht vorhersehbar war und der Versicherungsnehmer dem Schadensereignis nicht mehr ausweichen konnte.
siehe: Unfall, Eigenbewegung, Einwirkung von außen