Lexikon -Leitungswasser
Versichert sind bestimmungswidriger Wasseraustritt aus den Zu- und Abwasserleitungen
oder damit fest verbundener Anlagen sowie Frost- und Bruchschäden, z.B. ein Wasserrohrbruch.
Versichert sind bestimmungswidriger Wasseraustritt aus den Zu- und Abwasserleitungen
oder damit fest verbundener Anlagen sowie Frost- und Bruchschäden, z.B. ein Wasserrohrbruch.