Lexikon -Kindernachversicherung
Die Kindernachversicherung tritt bei Neugeborenen ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt in Kraft. Voraussetzungen dafür sind:
siehe:
Krankenversicherung für Kinder
Die Kindernachversicherung tritt bei Neugeborenen ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt in Kraft. Voraussetzungen dafür sind: