ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Courtage Unter Courtage versteht man die Vermittlerprovision eines Maklers nach Abschluß eines Versicherungsvertrages. Courtageschuldner ist der Versicherer und nicht der Versicherungsnehmer. siehe:Versicherungsvertrag, VVG-Reform© Versicherungsbote.de