Lexikon -Betriebsschäden
So gilt z.B. die Beschädigung der Windschutzscheibe durch die sich während der Fahrt öffnende Motorhaube nicht als Unfallschaden. Sofern in der Vollkasko das Betriebsschäden-Risiko abgedeckt ist, greift die Leistungspflicht des Versicherers.